Barrierefreiheit

Niederflurbus und Rollstuhlmitnahme

Öffentliche Verkehrsmittel sollten barrierefrei und auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein. Im TüBus setzen wir daher moderne Niederflurbusse mit stufenlosen Einstiegen ein, in denen Sie auch die Sitzplätze im vorderen Fahrzeugbereich stufenlos erreichen.

Die Busse sind außen an der zweiten Tür – hier befindet sich auch die Klapprampe – und innen im Bereich des Rollstuhlplatzes mit blau-weißen „Tastern“ mit einem Rollstuhl-Symbol ausgestattet. Drücken Sie den Taster, erhält unser Fahrer ein optisches Signal, um Ihnen beim Ein- bzw. Ausfahren im Rollstuhl behilflich zu sein.

Mobilitätsangebot „MOVE – Mobilität verbindet“

Der TüBus ist Kooperationspartner von „MOVE – Mobilität verbindet“, einem Angebot des Freundeskreis Mensch e. V. MOVE richtet sich an alle Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im Landkreis Tübingen. Ziel von MOVE ist es, die selbständige Mobilität dieser Menschen zu fördern. Das Projekt bietet Ehrenamtlichen an, diese Menschen gegen eine Aufwandsentschädigung zu begleiten und mit ihnen die schrittweise Selbständigkeit zu üben. MOVE sucht immer neue Begleitpaten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.freundeskreismensch.de.

Symbole im barrierefreien TüBus

Verschiedene Symbole in den Anzeigetafeln der Busse direkt hinter der Liniennummer sollen Fahrgäste mit Leseschwierigkeiten Orientierung geben. Diese Buslinien halten in der Nähe von Freizeit- und Bildungseinrichtungen der Jugend- und Lebenshilfe.

Linie 1 - Katze

Linie 2 - Haus

Linie 3 - Ball

Linie 4 - Blatt

Rollstuhl im SAM-Verkehr

Auch im SAM-Verkehr können wir Sie in mit Ihrem (E-)Rollstuhl befördern. Wichtig: Bestellen Sie bitte gleich bei Ihrer Fahrtanmeldung ein geeignetes Fahrzeug unter Tel. 07071 34 000.

Beförderung von Elektromobilen

Für die Mitnahme von Elektromobilen mit aufsitzender Person gelten folgende Mindestanforderungen:

  • In der Bedienungsanleitung des Herstellers muss ausdrücklich die Freigabe zur Mitnahme mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV erteilt sein
  • Die Vorgaben zur maximalen Größe, zum maximalen Gewicht, Anforderungen an das Bremssystem und an den Elektromobil-Nutzer müssen erfüllt sein.

Werden alle weiteren Mindestanforderungen erfüllt, stellt der TüBus auf Anfrage entsprechende Berechtigungen zur Mitnahme aus.

Beiblätter und Wertmarken

Schwerbehinderte Fahrgäste nehmen wir, wenn sie im Besitz eines Beiblattes und einer gültigen Wertmarke sind, kostenlos mit. Beiblätter und Wertmarken gibt in Tübingen das Landratsamt aus.

Ansprechpartner