Fahrgastrechte für Busreisende

Welche Fahrgastrechte Busreisende haben, ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011.

Dort sind geregelt die

  • Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und bei Verspätung der Abfahrt.
  • Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Mindestanforderungen an Reiseinformationen.
  • Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck im Falle eines Unfalls.
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Schlichtungsstelle

Kundenbeschwerden werden durch uns kompetent und zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der TüBus ist deshalb Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Kontakt: söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de